Jobs und Geld

Jobs und Geld

Stipendien

Als erstes gibt es die Möglichkeit sich für verschiedene Förderprogramme zu bewerben. Hierzu gibt es verschiedene Stiftungen, bei denen man sich um ein „Stipendium“ bewerben kann (www.stiftungsindex.de, www.studis-online.de/StudInfo/stipendien.php oder mystipendium.de). 

Aber aufgepasst – Bewerbungsfristen beachten! 

Die klassische Methode ist immer noch das „BAföG“ – Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die Anträge dazu findet Ihr im „StudiOS“ direkt neben dem Schloss.

Jobsuche

Wer nicht in den Genuss dieser Förderung kommt, muss sich wohl selber seine Brötchen verdienen. Da Studierende auf dem Arbeitsmarkt in und um Osnabrück doch recht gefragt sind, dürfte das aber auch kein Problem sein. 

Eine kleine Übersicht darüber, wo gerade Jobs vergeben werden, liefert das „Schwarze Brett“, das Ihr auf der Startseite der Universität findet. Hier lohnt es sich immer mal wieder reinzuschauen. In fast jedem Gebäude der Universität (besonders im Schloss und im EW-Gebäude) gibt es die „richtigen Bretter“. Gemeint sind damit die großen Pinwände an denen regelmäßig Angebote für Jobs aushängen.

Angebote und Gesuche für Jobs finden sich auch in den lokalen Tageszeitungen (Neue Osnabrücker Zeitung), sowie in der kostenlosen Sonntagszeitung. Ebenso hilft die Osnabrücker Agentur für Arbeit weiter. Einfach mal die Homepage anklicken oder direkt zum persönlichen Gespräch vorbeischauen.

Wer auf eigene Faust auf Arbeitsuche gehen möchte, der oder die sollte auf jeden Fall in den vielen Osnabrücker Bars, Cafés oder Clubs nachfragen. Die suchen eigentlich immer nettes Personal. Eine weitere Alternative bieten die „Call Center“. Aufgrund des dialektfreien Deutsch, das im Osnabrücker Land gesprochen wird, gibt es hier sehr viele davon. Wer gerne telefoniert, sollte sich hier vorstellen. Das war es erstmal. Ich hoffe, dass für euch etwas dabei war. Also dann viel Erfolg bei der Jobsuche.
 

Was man zur Sicherheit beisteuern kann

Strike! Der Job ist gefunden und das Geldverdienen könnte losgehen. Aber halt, da gibt es noch einen eher unangenehmen, für viele wahrscheinlich lästigen Teil – die von den jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen abhängigen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Regelungen:

Minijob:

  • Verdienst bis 450€

  • Befreit von Sozialversicherungsbeiträgen (Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge)

  • Gesetzliche Rentenversicherung: 18,7 Prozent, davon zahlt 15 Prozent der*die Arbeitgeber*in; du kannst dich von deinem Anteil befreien lassen, bekommst dann aber auch keine Beitragszeiten, was bei dem jetzigen Rentenniveau ziemlich doof wäre. Unter anderem hängt deine spätere Rente von den Beitragszeiten ab, weil sie auch mitbestimmen, wie viele Entgeltpunkte du mitbringst.
     

Teilzeit:

  • Weniger Stunden als „Normalarbeitszeit“ (Normalarbeitszeit: In den meisten Fällen zwischen 38 – 40 Stunden)

  • Kann auch ein Minijob sein

  • Teilzeit-Jobs (außer Minijobs) sind voll steuerpflichtig, hier zahlt der*die Arbeitgeber*in einen Pauschalbetrag

     

Nebentätigkeit (Wichtig, damit du keine Probleme bspw. mit der Krankenkasse bekommst)

  • Job gilt als Nebentätigkeit, solange die wöchentliche Arbeitszeit < 20 Stunden ist

    • Ausnahme: Befristete Beschäftigung (s.u.)

  • Arbeitest du mehr, wird davon ausgegangen, dass dein Studium nicht mehr deine Haupttätigkeit ist, und du bist nicht mehr von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit, musst dich selbst Krankenversichern, … (Weiteres erklären wir dir gerne).
     

Befristete Beschäftigung (z.B. Jobs in den Semesterferien)

  • Bis zum 31.12.2018: 3 Monate oder 70 Tage (bei nicht zusammenhängender Tätigkeit bei dem gleichen Arbeitgeber), ab 2019: 2 Monate oder 50 Tage im Kalenderjahr.

  • Die Wochenarbeitszeit darf außerhalb der Vorlesungszeiten mehr als 20 Stunden betragen

  • Jahreslohnobergrenze für Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen besteht weiterhin

  • Voll steuerpflichtig

 

Für alle gelten

  • die gesetzlichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen

    • Mindestlohn

    • Bezahlter Urlaub

    • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

  • Evtl. Tarifverträge (v.a. in der Gastronomie)

  • Dass

    • ab 5.220 € Einkommen im Jahr, bzw. im Minijob 5.400 € im Jahr, die Familienversicherung,

    • ab 5.400 € brutto Einkommen im Jahr (als abhängig Beschäftigter Single ohne Kind) der BAföG- Anspruch und

    • bei einer schädlichen Erwerbstätigkeit (diese liegt bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden in mehr als zwei Monaten vor) der Kindergeldanspruch verfällt.

 

Deine Frage wurde nicht beantwortet, du brauchst noch mehr Infos? Dann sprich uns an! Das Hochschulinformationsbüro ist genau für solche Probleme zuständig. Du erreichst uns per Mail kontakt@hib-os.de oder über unsere Facebookseite (@hibOsnabrueck). Noch mehr Informationen erhältst du unter www.students-at-work.de, in den Infobroschüren der DGB Jugend (zum Download unter http://jugend.dgb.de/studium/beratung/material/++co++b70d5462-6417-11e4-b8c9-525400808b5c).

 

 
Rabatt für Studierende

"Gibt's Studentenrabatt?"

Mit derselben Routine, mit der viele Leute an der Kasse zur Kreditkarte greifen, solltet ihr euren Studentenausweis zücken, um vielerorts Vergünstigungen zu erhalten.

Mit dem Sparen beginnen könnt ihr allerdings schon nach der Anmeldung in Osnabrück:Liegt euer Einkommen unter 536 €, so könnt ihr euch von der Stadt den sogenannten Familienpass ausstellen lassen. Mit ihm erhält man zum Beispiel Vergünstigungen im Schwimmbad oder bei Kursen der Volkshochschule. 

Außerdem kommt man kostenlos in das Museum am Schölerberg und in das kulturgeschichtliche Museum.Bei Vereinsbeiträgen, Stadtführungen und Möbeln bei der Möwe e.V. gibt es ebenfalls günstigere Preise.Viele dieser Angebote gibt es aber auch für Studierende ohne Familienpass und auch sonst lässt sich ohne ihn Geld sparen.

In den Osnabrücker Kinos gibt es ermäßigten Eintritt bei allen Vorstellungen. Es sei denn, es ist gerade Kinotag und der Eintrtt ist sowieso günstiger. Auch bei vielen Konzerten oder im Theater lohnt es sich, nach einer Ermäßigung zu fragen. Oft ist es allerdings so, dass die Karten im Vorverkauf noch günstiger sind.

Wer die Augen aufmacht, entdeckt auch oft in Schaufenstern Schilder, die für Rabatte werben. Es gibt sie manchmal in Imbissbuden und Restaurants und immer mal wieder in manchen Läden.

Möchte man sich für die WG oder auch für sich alleine eine Zeitung oder eine Zeitschrift abonnieren, kann man meist ein Studentenabo wählen, das etwas günstiger als das normale ist.Wer bei seiner Bank Kontoführungsgebühren zahlen muss, sollte ernsthaft über einen Wechsel nachdenken, denn viele Banken bieten spezielle Konten für Studierende, die kostenfrei sind.Auch Krankenkassen haben meist spezielle Konditionen für Studierende. Wenn man sich selbst versicheren muss, ist es also sinnvoll, vorher zu vergleichen.

Das waren jetzt natürlich nicht alle Vergünstigungen, die es für Studierende gibt. Aber ich hoffe, euch einen kleinen Überblick gegeben zu haben. 

Wichtig zu sagen ist jetzt nur noch, dass ihr mit eurem Studentenausweis natürlich nicht nur in Osnabrück, sondern in ganz Deutschland Rabatte bekommen könnt, und wenn ihr euch einen internationalen Stidenausweis besorgt, sogar noch darüber hinaus.