Ausschreibung der AStA-Referate
Gemäß Beschluss des Studierendenrats vom 19. April 2023, schreibt die Studierendenschaft der Universität Osnabrück die Referate für den Allgemeinen Studierendenausschuss aus.
Am 10. Mai 2023 findet vorraussichtlich im Rahmen der Sitzung des Studierendenrats (Beginn: 16:00 Uhr) die Wahl für die durch den Studierendenrat zu wählenden Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses statt.
Die offizielle Ausschreibung findet sich im Anhang. Im Folgenden einige wichtige Hinweise für interessierte Studierende:
Letzter Abgabetermin für die Bewerbungen ist: Sonntag, 07. Mai 2023
Bewerbungen sind schriftlich zu richten an das:
Präsidium des Studierendenrats
Alte Münze 12
49074 Osnabrück
Die Bewerbungen müssen enthalten:
1) Name, Adresse, E-Mail-Adresse und eine Immatrikulationsbescheinigung,
2) Eine eigenhändige unterschriebene Erklärung der*des Bewerber*in bei erfolgreicher Wahl diese anzunehmen,
3) Das oder die Referate für die die Bewerbung erfolgt.
Hier geht es zum Bewerbungsformular
Alle Bewerbungen für ein Referat werden in alphabetischer Reihenfolge auf einer Liste zusammengefasst. Der Wahl liegen Listen zu Grunde, die mehrere
Bewerber*innen oder ein*e Bewerber*in benennen können. Für jedes Referat werden so viele Mitglieder gewählt wie es Mitglieder hat. Die Wahl erfolgt
referatsspezifisch als Mehrheitswahl. Gewählt ist, wer im ersten und zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt, im dritten Wahlgang genügt die absolute Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Beachtet bitte die gesonderten Regelungen gemäß §19d Geschäftsordnung die regeln, wie die Wahl in Form von Urnen- und Briefwahl durchgeführt. Die Amtszeit der Mitglieder beginnt mit dem Wahlerfolg oder am 01. Juni 2023, je nachdem welcher Termin später ist und endet spätestens mit dem 30. Juni 2024. Die Amtszeit endet vorzeitig im Falle eines Rücktritts oder bei Ausscheiden aus der Studierendenschaft der Universität Osnabrück.
Der zeitliche Aufwand für die Tätigkeit ergibt sich aus dem Abhalten einer wöchentlichen Sprechstunde, die Teilnahme an den wöchentlichen AStA-Sitzungen
und allgemeinen AStA-Aufgaben. Jedes Mitglied des AStA erhält eine monatliche pauschalisierte Aufwandsentschädigung von 250€. Über die
Tätigkeit im AStA wird eine Bescheinigung ausgestellt. Eventuelle Anrechnungsmöglichkeiten z.B. als Praktikum sollten im Vorfeld mit dem jeweiligen
Prüfungsamt abgesprochen werden.
Weitere Details zur Ausschreibung, insbesondere eine detaillierte Auflistung aller Referate findet sich im Anhang.