Angebliche Täuschungsversuche: Gebt nichts zu, was ihr nicht getan habt!

Vor ein paar Tagen haben wir bereits die Studierenden des Grundkurses Psychologie I über diese Thematik informiert. Nun kommen immer mehr Studierende auf uns zu, weil Dozierende ihnen – zum Teil auf Basis sehr zweifelhafter Indizien – vorwerfen, in einer digitalen Prüfung geschummelt zu haben (z. B. eine Klausur gemeinsam mit anderen Studierenden geschrieben zu haben). Teilweise wurde Studierenden in diesem Zusammenhang damit gedroht, dass eine Leugnung der Vorwürfe dazu führen kann, dass der Täuschungsversuch als "schwerwiegend" angesehen wird. Die Prüfung würde damit als "endgültig nicht bestanden" gewertet und hätte daher im schlimmsten Fall die Exmatrikulation zur Folge (zum Beispiel APO §15 (4) und Immatrikulationsordnung §6 (1)). Wenn die Beschuldigten hingegen "zugeben", in der Klausur getäuscht zu haben, wird die Klausur "nur" als nicht bestanden gewertet und kann wiederholt werden.
 
Zuerst einmal verurteilen wir diese Strategie zum Erzwingen eines "Geständnisses" scharf. Der psychische Druck, mit dem Studierende momentan zu kämpfen haben, ist so oder so schon enorm [1]; dass manche Studierende sich nun mit falschen Vorwürfen konfrontiert sehen und ihnen auch noch mit Exmatrikulation gedroht wird, wenn sie diese nicht bestätigen, ist eine bodenlose Frechheit und nach unserem Dafürhalten juristisch nicht haltbar. Das Widersprechen einer Täuschung darf schlichtweg keine Auswirkungen auf die schwere der Täuschung selbst haben. 
Aber solch einen Täuschungsversuch zuzugeben, den ihr nicht begangen habt, ist auch aus anderen Gründen nicht ratsam: nicht nur müsst ihr die Prüfung wiederholen, es würde auch einen Vermerk in eurer Prüfungsakte geben, dass ihr einen Täuschungsversuch unternommen habt. Werdet ihr noch einmal einer Täuschung beschuldigt beziehungsweise "überführt", handelt es sich dann tatsächlich um einen "schwerwiegenden" Fall und der jeweilige Prüfungsausschuss kann die Prüfung als "entgültig nicht bestanden" werten (APO §15 (4)). Dies hätte nicht nur die Exmatrikulation zur Folge, es könnte im Fall von Pflichtmodulen im schlimmsten Fall auch dazu führen, dass ihr euer Fach nicht einmal mehr an anderen Universitäten studieren könnt. Gebt also auf keinen Fall Dinge zu, die ihr nicht getan habt, und meldet euch bei uns, wenn euch solche Vorwürfe erreichen! Wendet euch am Besten per Mail an das Referat für Studium und Lehre (astasl@uos.de).
 
Wir sind aktuell im Gespräch mit dem Justitiariat und der Vizepräsidentin für Studium und Lehre und werden euch weiter auf dem Laufenden halten, wie die Universitätsleitung zu diesen Fällen steht und mit ihnen umgehen will. Ob die Drohungen von Dozierenden und die angeblichen Indizien überhaupt bestand haben, lassen wir ebenfalls prüfen. Meldet euch dennoch unbedingt mit eurem konkreten Fall bei uns, damit wir euch unterstützen können!
 
Wir sehen weiterhin großen Bedarf von Seiten der Universitätsleitung, die Rechte und Pflichten von Studierenden und Dozierenden im digitalen Lehr- und Prüfungsbetrieb grundlegend zu klären und zentral zu kommunizieren.
 
 
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Alleged cheating: Don't admit anything you didn't do!
 
A few days ago we already informed the students of the Grundkurs Psychologie I about this topic. Now more and more students are approaching us because lecturers are accusing them – sometimes on the basis of very dubious evidence – of having cheated in a digital exam (e.g. having written an exam together with other students). In some cases, students have been threatened that a denial of the accusations can lead to the cheating-attempt being considered "serious". The exam would then be counted as "finally not passed" and could, in the worst case, result in exmatriculation (e.g. APO §15 (4) and Immatrikulationsordnung §6 (1)). If, on the other hand, the accused "admits" to having cheated in the exam, the exam is "only" graded as failed and can be repeated.
 
First of all, we strongly condemn this strategy to coerce a "confession". The psychological pressure that students have to deal with at the moment is already enormous [1]; the fact that some students are now confronted with false accusations and are even threatened with expulsion if they do not confirm them is a bottomless impertinence and, in our opinion, legally untenable.
But admitting such an attempt to cheat that you didn't commit is also not advisable for other reasons: not only do you have to repeat the exam, there would also be a note in your exam file that you attempted to cheat. If you are accused or "convicted" of cheating again, this is indeed a "serious" case and the respective examination board can assess the examination as "finally failed" (APO §15 (4)). This would not only result in exmatriculation, but in the case of compulsory modules it could also lead you not being allowed to study your subject at other universities. So do not admit to things you did not do and contact us if you receive such accusations! The best way is to contact the Department for Studies and Teaching (astasl@uos.de).
 
We are currently in contact with the legal department and the vice president for studies and teaching and will keep you informed about the university position on these cases and how they will be dealt with. We are also investigating whether the threats by lecturers and the alleged circumstantial evidence are actually tenable. Nevertheless, please contact us with your specific case so that we can support you!
 
We continue to see a great need on the part of the university administration to fundamentally clarify and centrally communicate the rights and obligations of students and lecturers in the digital teaching and examination process.