Infos zu den Anschuldigungen eines Täuschungsversuchs in der Psychologie

Liebe Studis/Betroffene,

mit Blick auf die Anschuldigungen eines Täuschungsversuchs in der Psychologie, die mehrere von euch erreicht haben, möchten wir euch ein paar wichtige Information an die Hand geben und einen Vorschlag machen, wie Ihr mit der Situation umgehen könnt:

1. Wenn Ihr nicht getäuscht habt, bestreitet unbedingt den Täuschungsversuch!

Wenn ihr, wie vorgeschlagen, die Täuschung einräumt, ist die Sache für euch keines Falls erledigt, sondern kann zu massiven Problemen führen. Sollte euch während eures Studiums jemals wieder ein Täuschungsversuch vorgeworfen werden, und Ihr diesen nicht ausräumen können, kann dies dazu führen, da es sich dann um einen „wiederholten (Täuschungs-)Versuch“ handelt. Dies kann dann zum endgültigen Nichtbestehen der Prüfung führen und je nach Studiengang zum Ende des Studiums. (§15 Abs. 4 APO)

2. Der Vorwurf der Täuschung muss belegt werden.

Wird euch eine Täuschung vorgeworfen, muss die Person, die euch beschuldigt, einen plausiblen Anscheinsbeweis anführen. Dazu braucht es einen konkreten Vorwurf. Als Beispiel: „Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie mit Herrn Müller während der Klausur unberechtigterweise kommuniziert haben, dies ergibt sich daraus, dass Ihre Antworttexte zu den Fragen 5, 7 und 9 identisch sind.“

Bei einer Multiple-Choice-Klausur schlicht darauf abzustellen, dass dieselben falschen Antworten angeklickt worden sind und auch die Fragen in gleicher oder ähnlicher Reihenfolge beantwortet wurden, genügt hier nicht.

3. Euch entsteht kein Nachteil, wenn Ihr den Täuschungsversuch nicht einräumt.

Gesetzt den Fall, dass es der oder dem Dozierenden gelingt, einen Täuschungsversuch nachzuweisen, erwächst euch kein Nachteil daraus, dass Ihr diesen nicht vorab eingeräumt habt. Das Ergebnis bleibt gleich.
 

Wenn Ihr nicht getäuscht habt und überlegt, wie Ihr auf die Mail antworten sollt, haben wir an dieser Stelle einen Entwurf für eine Antwort von euch:

„[Anrede]

In Ihrer Mail vom [Datum] werfen Sie mir einen Täuschungsversuch in der Klausur Grundkurs Psychologie I vor.

Diesen Vorwurf bestreite ich entschieden.

Die von Ihnen geforderte „plausible Erklärung“ ist überhaupt nicht möglich, da Sie keinerlei Nachweise für Ihre falschen Anschuldigungen liefern.
Aus diesem Grunde genügt Ihr Schreiben auch nicht den Ansprüchen gemäß APO § 15 Abs. 4.
Sollten Sie die Vorwürfe gegen mich aufrecht erhalten wollen, erklären Sie, mit wem ich angeblich kommuniziert oder dessen Unterlagen genutzt haben soll und belegen Sie, in welchen Ergebnissen Sie angebliche Parallelen erkennen und senden Sie mir das Protokoll zu, welches angeblich ebenfalls meinen Täuschungsversuch belegen soll.
Ansonsten fehlt jeglicher Anscheinsbeweis, der ein Verfahren gemäß APO § 15 Abs. 4 rechtfertigen würde.

(Ihrer angekündigten juristischen Prüfung sehe ich entspannt entgegen.)

Mit freundlichen Grüßen
[Name]"

Solltet ihr betroffen sein, könnt ihr euch außerdem jederzeit an das Referat für Studium und Lehre wenden, wir suchen mit euch gemeinsam nach Lösungen und setzen uns für euch ein, wenn ihr Probleme mit Dozierenden habt!
Ihr erreicht das Referat für Studium und Lehre unter astasl@uos.de!