Infos zu den uniweiten Wahlen am 23./24. Januar
Am 23.01. und 24.01. finden universitätsweit die StuRa, Senats, FBR und FSR Wahlen statt. Der Wahlzeitraum ist jeweils von 10:00 - 16:00 Uhr. Wahllokale befinden sich an folgenden Standorten: Mensa am Schlossgarten, Juridicum HTW, EW-Gebäude und an der Mensa am Westerberg, die Wahllokale sind jeweils ausgeschildert. Zum Wählen benötigt ihr euren gültigen Studienausweis, die neue CampusCard gilt als solcher noch nicht.
Außerdem findet am 16.01. wieder die traditionelle Podiumsdiskussion mit den Hochschulgruppen statt. Mehr Infos.
Aber was tun diese Gremien, die ihr da wählt eigentlich und warum solltet ihr wählen gehen? Das erfahrt ihr nach dem Klick auf 'Weiterlesen'.
Das StuRa, kurz für Studenten und Studentinnenrat, ist wie der Name schon sagt, der Rat der studentischen Selbstverwaltung. Es bestimmt über die Verwendung der 10,23 eurer Semesterbeitrages die an die studentische Selbstverwaltung fließen. Daraus werden z.B. stud. Initiativen bezahlt, die Arbeit des AStA und des StuPa unterstützt, der Studi-Bulli mit finanziert und verschiedenen Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen und andere Projekte für die Studierendenschaft ermöglicht. Außerdem bestimmt das StuPa über das Semesterticket!
Der Senat als das höchste Gremium der Universität beschließt Verteilung der Studiengebühren und kontrolliert deren Verwendung, er beschließt Studienordnungen und Prüfungsordnungen, dient als Aufsichtsgremium für das Präsidium, trifft Personal- und Strukturentscheidungen, entscheidung über die Berufungslisten und berät den universitären Haushalt. Die studentischen Vertreter haben so die Möglichkeit studentische Themen und Probleme in den Senat einzubringen.
Der FBR (Fachbereichsrat) ist äquivalent zum Senat das höchste Gremium an der Fachbereichen.
Ihm gehören 13 Mitglieder mit Stimmrecht an, davon sind 2 Studenten, sie werden nach Gruppen gewählt. Er entscheidet in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. Er beschließt die Ordnungen des Fachbereichs, insbesondere die Prüfungsordnungen, und nimmt gegenüber dem Präsidium Stellung zur Einführung, Schließung und wesentlichen Änderung von Studiengängen.
Er beschließt die Promotionsordnung des Fachbereichs und schlägt dem Präsidium Juniorprofessuren zur Bestellung vor. Für den Fachbereich kann er Gleichstellungsbeauftragte wählen.
Der FSR wiederum ist der Fachschaftsrat, dass Gremium, welches die institutionalisierte Form der Fachschaft ist. Auch wenn normalerweise weit mehr als die 7 zu wählenden Mitglieder des FSR in der Fachschaft aktiv sind, gelten diese 7 als Vertretung nach außen. Dies ist insbesondere für Fachbereiche relevant, welche mehr als eine Fachschaft haben.