FAQ zu Prüfungen WiSe 20/21
- 1. Du gehörst einer Risikogruppe an oder lebst mit einer solchen Person in einem Haushalt.
Beantrage über das Gleichstellungsbüro (Fr. Kammler, christine.kammler@uni-osnabrueck.de) einen Nachteilsausgleich, dass für dich eine alternative Prüfungsform angeboten werden soll.
- 2. Du befindest dich am Ende deines Studiums und das Aufschieben der Klausur würde eine Verlängerung deiner Studienzeit bedeuten.
Für dich sollte eine alternative Prüfungsform angeboten werden. Erkundige dich am besten bei den zuständigen Dozierenden.
- 3. Punkt 1 & 2 trifft nicht auf dich zu, du möchtest aber unter den aktuellen Umständen trotzdem nicht teilnehmen.
Du kannst problemlos am 2. Termin der Klausur teilnehmen - dieser soll nicht explizit als Nachholtermin sondern als zweite Option, die Klausur zu schreiben, angeboten werden und somit als Ausweich-/Alternativtermin zum Ersttermin bestehen (trotzdem bleibt fragwürdig, ob die Umstände sich bei der Nachklausur gebessert haben, und die Teilnahme risikofreier sein wird). Solltest du anschließend eine Nachklausur in Anspruch nehmen wollen, muss hierfür ein weiterer Termin angeboten werden. Korrektur: Die Aussage dazu wurde abgeschwächt: Es KANN, aber MUSS kein weiterer regulärer Termin für eine Nachklausur angeboten werden. Sollte sich hierzu allerdings eure Studienzeit verlängern, kann hierbei eine Einzelfall-Lösung in Kraft treten. Versucht es also auf jeden Fall!
- Zum Datenschutz bei Online-Klausuren hat der AStA im letzten Semester bereits FAQs zusammengestellt, die viele eurer Fragen beantworten sollten. https://www.asta.uni-osnabrueck.de/faq-datenschutz
- Die Universität setzt auf eine Vertrauenskultur, in der Lehrende den Studierenden vertrauen, dass diese nicht schummeln. Dementsprechend:
- wird keine Überwachungssoftware verwendet. Allerdings können einige Daten über Stud.IP gespeichert und gesichtet werden. Dazu gehört bspw. wann und wo VIPs Aufgaben angeklickt werden sowie die IP Adresse. Hier wäre also das Anklicken der gleichen Antworten zur gleichen Zeit ggf. ein Hinweis auf einen Täuschungsversuch. Die IP Adresse kann allerdings in keinem Fall ein Indiz auf einen Täuschungsversuch darstellen.
- ist das Abfilmen von Räumlichkeiten (Kameraschwenk) nicht erlaubt.
- Es ist möglich, dass Lehrende euch bitten eine Erklärung auszufüllen, in der ihr bestätigt, dass ihr die Klausur selbstständig und nur mit erlaubten Hilfsmitteln bearbeitet habt – dies ist allerdings KEINE eidesstattliche Erklärung. Dass euer Internetanschluss zur Zeit der Klausur stabil sein wird, könnt ihr nicht garantieren, solche Erklärungen sollten also auch nicht von euch eingefordert werden.
https://www.uni-osnabrueck.de/informationen-zum-corona-virus/#c215119